… über Kosten

Als staatlich zugelassene (approbierte) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich entsprechend im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.

Gesetzlich Versicherte

Seit Oktober 2010 besitze ich die Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für die gesetzlichen Krankenkassen. Sowohl Psychotherapie als auch Diagnostik sind in der Regel Kassenleistungen und werden somit nach Antragsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privat Krankenversicherte und Beihilfe Versicherte

Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. Die Beihilfe trägt die Kosten zu 80%, 20% werden dann von der privaten Krankenversicherung gezahlt. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über die Kostenübernahme zu informieren.